Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V.

Mitgliedschaft beantragen

Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V.

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Rechtlicher Hinweis zum Antrag

Bitte lesen Sie diesen Hinweis sorgfältig vor dem Absenden Ihres Antrags.

Mit Ihrem Antrag bewerben Sie sich um die ordentliche Fördermitgliedschaft im Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V. Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme durch die Geschäftsstelle und wird zunächst für die Dauer von einem (1) Kalenderjahr geschlossen. Sie verlängert sich anschließend stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Mitgliedsjahres in Textform gekündigt wird.

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Die Höhe richtet sich nach der gewählten Mitgliedsstufe und ist mit Annahme des Antrags fällig.

Mitgliedschaft ausschließlich für Gewerbetreibende (Unternehmer). Die Mitgliedschaft im Verband richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende und sonstige unternehmerisch tätige Personen im Sinne des § 14 BGB, die ein Gewerbe oder eine selbständige berufliche Tätigkeit in der Beauty-Branche (insbesondere Kosmetik, Fußpflege, Nagelmodellage und verwandte Bereiche) ausüben oder die Aufnahme einer solchen Tätigkeit beabsichtigen. Eine Mitgliedschaft von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

Mit Absenden des Antrags versichern Sie, dass Sie die Mitgliedschaft in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit beantragen und nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln. Der Beitritt dient ausschließlich unternehmerischen Zwecken.

Kein Widerrufsrecht. Da der Mitgliedschaftsvertrag zu unternehmerischen Zwecken geschlossen wird, handelt es sich nicht um einen Verbrauchervertrag. Die Vorschriften über den Widerruf von Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§§ 312 ff., 355 BGB), insbesondere das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB, finden auf diese Mitgliedschaft keine Anwendung. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

Mit Absenden des Antrags erkennen Sie die jeweils geltende Satzung sowie die Beitrags- und Verfahrensordnung des Verbandes an. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Anbahnung und Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses; Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sie sind nicht verpflichtet, mit dem Antrag bereits Zahlungen zu leisten. Eine Zahlungsaufforderung erfolgt erst nach Annahme.

Bitte bestätigen Sie den rechtlichen Hinweis, um fortzufahren.